AGB

Allgemeines

Auskünfte und Fragen zu Kursen erhalten Sie an unserer Rezeption von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr unter der Rufnummer 0351 26164-10 oder per E-Mail ().

Hauseigene Kurse

Hauseigene Kurse sind Veranstaltungen, die im gedruckten Jahresprogramm und auf der Internetseite des Exerzitienhauses veröffentlicht sind.

  1. Ihre Anmeldung zu den vom Haus angebotenen Kursen erbitten wir schriftlich (per Post, Fax, E-Mail) oder online über unsere Internetseite www.haus-hoheneichen.de.
  2. Für mehrtägige Kurse erhalten Sie von uns vor Kursbeginn eine Anmeldebestätigung (per Post, Fax, E-Mail).
  3. Für eintägige Kurse können Sie sich auch telefonisch anmelden und erhalten direkt von unserer Rezeption fernmündlich die Bestätigung Ihrer Anmeldung.
  4. Sollte ein Kurs belegt sein oder ausfallen, informieren wir Sie umgehend.
  5. Die Rechnung erhalten Sie während Ihres Aufenthaltes im Haus, mit der Möglichkeit, diese bar zu bezahlen.
  6. Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Teilnahme am gesamten Kurs. Wir erstatten grundsätzlich keine Kosten für nicht eingenommene Mahlzeiten bei späterer Anreise, Versäumnis einzelner Mahlzeiten oder vorzeitiger Abreise.

Veranstaltungen von Gastgruppen

Gastveranstaltungen stehen in der Verantwortung des Bestellers/Veranstalters. Die Planung und Durchführung der Veranstaltung obliegt dem Zuständigkeitsbereich des Veranstalters. Verwaltungsaufgaben (Entgegennahme von Ab- und Anmeldungen, Sekretariatsarbeiten etc.) können in der Regel vom Haus nicht übernommen werden.

Buchung und Vertragsabschluss bei Gastveranstaltungen

  1. Der Termin einer Gastveranstaltung gilt für beide Vertragspartner als verbindlich vereinbart, sobald dem Haus der ausgefüllte Belegungsvertrag vorliegt. Der Belegungsvertrag kommt somit grundsätzlich durch Schriftform zustande. Er gilt auch als abgeschlossen, sobald die bestellten Leistungen zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden sind.
  2. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden können nicht getroffen werden.
  3. Vorreservierungen oder die Kontingentierung von Zimmern und Seminarräumen sind für beide Vertragspartner bindend. Das Haus behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsfrist Seminarräume und Zimmer anderweitig zu vergeben.
  4. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung vonseiten des Hauses zu gewährleisten, ist es erforderlich, dem Haus rechtzeitig, spätestens bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn, eine Teilnehmerliste zur Verfügung zu stellen.

Vergabe der Tagungsräume und Zimmer

  1. Dem Veranstalter werden die reservierten Tagungs- und Gruppenräume zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung gestellt. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme dieser Räume bedarf der vorherigen Absprache mit dem Haus.
  2. Die reservierten Zimmer stehen dem Veranstalter am Abreisetag bis 9.00 Uhr zur Verfügung.
  3. Das Haus behält sich die Zuweisung bestimmter Zimmer und Seminarräume vor, die der Anzahl der gemeldeten Teilnehmer entsprechen.

Stornierung

  1. Wird die Buchung der Räume und der Verpflegung und ggf. weiterer Leistungen nicht rechtzeitig schriftlich storniert, ist das Haus berechtigt, Ausfallgebühren in Rechnung zu stellen.
  2. Berechnet werden die Preise, die bei der Reservierungsbestätigung angegeben wurden bzw. die Preise, die zu Beginn der Veranstaltung Gültigkeit haben. Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
  3. Bei einer Absage ab acht Tagen vor dem Tag des Kursbeginns berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 €. 50 Prozent der Kosten fallen bei einer Absage ab fünf Tagen vor dem Tag des Kursbeginns an. Bei einer Absage am Tag des Kursbeginns oder bei Nichterscheinen berechnen wir den gesamten Preis. Die Stornierungsgebühren entfallen, wenn Sie bei Ihrer Absage einen Ersatzteilnehmer verbindlich anmelden.

    Verzicht auf Mahlzeiten: Von den Teilnehmern nicht eingenommene Mahlzeiten werden voll berechnet. Diese Regelung gilt auch, wenn am An- oder Abreisetag eine vereinbarte Mahlzeit nicht eingenommen wird.
      
  4. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer und Seminarräume bemüht sich das Haus um anderweitige Vermietung. Bis zur Vergabe an Dritte hat der Vertragspartner für die vertraglich reservierten Zimmer, Seminarräume sowie sonstigen Leistungen im Rahmen der vereinbarten Vertragsdauer unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelungen den errechneten Betrag zu zahlen. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der schriftlichen Stornierungsanzeige beim Haus.
  5. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die mit dem Besteller/Veranstalter abgeschlossene Veranstaltung den reibungslosen Tagungsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, so kann das Haus vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Haus über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Vertragsabschluss durch den Besteller/Veranstalter nicht hinreichend informiert worden ist.

Rechnungswesen

  1. Die Kosten der Veranstaltung werden in einer Gesamtrechnung zusammengefasst und dem im Vertrag angegebenen Rechnungsempfänger zugeteilt.
  2. Das Haus ist in der Regel nicht in der Lage, Einzelbeträge von Teilnehmern von Gastveranstaltungen zu vereinnahmen. Sollte das Haus diese Dienstleistung ausnahmsweise übernehmen, so ist das ein kostenfreies Entgegenkommen gegenüber dem Veranstalter von Gastgruppen.
  3. Die bei Gruppenbuchungen bestellten Leistungen (wie z. B. Mahlzeiten etc.) werden durchgängig berechnet.
  4. Die in Rechnung gestellten Leistungen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen zahlbar. Das Haus behält sich vor, danach Verzugszinsen zu erheben.

Preisangleichung

Bei Buchungen, die das Folgejahr bzw. Folgejahre betreffen, behält sich das Haus das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Bei Preiserhöhungen um über 5 Prozent steht Ihnen als Veranstalter ein Sonderkündigungsrecht zu. Sollte es zu Preisänderungen kommen für Leistungen, die wir im Namen und Auftrag des Veranstalters vergeben haben, geben wir diese in voller Höhe weiter.

Haftung

  1. Für mitgebrachte Wertgegenstände (im Zimmer, Seminarraum und der Kapelle) übernimmt das Haus keine Haftung.
  2. Bei Gastgruppen haftet der Veranstalter für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars im Haus ohne Verschuldensnachweis.
  3. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Hauses gestattet.
  4. Haftungen für Diebstahl oder Beschädigungen von Gegenständen der Personen, die sich im Haus eingebucht haben (Einzelgäste und Seminarteilnehmer und -teilnehmerinnen), kann das Haus nicht übernehmen.
  5. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Einbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden.

Sonstiges

  1. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmeregelungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung, die auch eine entsprechende Kostenregelung einschließt. Das Haus haftet in diesem Falle nicht bei möglichen Erkrankungen von Teilnehmern und Teilnehmerinnen, die auf die mitgebrachten Speisen und Getränke zurückzuführen sind. Der Veranstalter von Gastgruppen haftet dafür, dass seine Teilnehmer entsprechend informiert sind und diese Regelung einhalten.
  2. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
  3. Das gesamte Haus ist ein Nichtraucherhaus. Rauchen im Zimmer (inkl. Nasszelle auch bei offenem Fenster) ist nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung erheben wir 50 € für zusätzliche Reinigungskosten. 3. Nachtruhe auf dem gesamten Anwesen von HohenEichen besteht zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr.

Stand: Oktober 2016